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Beurkundung von totgeborenen Kindern

Nach der Geburt eines Kindes wird diese durch das Standesamt der Geburtsstadt mittels einer Geburtsurkunde offziell dokumentiert. Hier wird der Name rechtlich bindend festgelegt und das Geburtsdatum dokumentiert. Dieses amtliche Dokument landet dann in Familienstammbüchern.

Auch tot geborenen Kindern steht diese Bestätigung zu und mittels einer Bescheinigung können sie formal in die Familie aufgenommen werden.

Warum die Initiative Pusteblume?

Mehr als jedes vierte Kind stirbt in Deutschland während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt. Die Hintergründe sind vielfältig: Fehlgeburten aufgrund von genetischen Veränderungen, Schwangerschaftsabbrüche aus sozialen oder medizinischen Gründen, Erkrankungen der Mutter oder einfach ‘nur so’. Was für Mediziner ein trauriger Teil ihres Alltags ist, ist für die Familien ein existenzieller Einschnitt und zieht den Eltern den Boden unter den Füßen weg.