Nach der Geburt eines Kindes wird diese durch das Standesamt der Geburtsstadt mittels einer Geburtsurkunde offziell dokumentiert. Hier wird der Name rechtlich bindend festgelegt und das Geburtsdatum dokumentiert. Dieses amtliche Dokument landet dann in Familienstammbüchern.
Auch tot geborenen Kindern steht diese Bestätigung zu und mittels einer Bescheinigung können sie formal in die Familie aufgenommen werden.