Stille Geburt zwischen der 15. und 24. Schwangerschaftswoche

Frühes Ende der guten Hoffnung.

In der Medizin und im fachlichen Kontext Kinder, die mit einem Gewicht unter 500g oder vor der 24. Schwangerschaftswoche im Bauch der Mutter sterben oder ohne Lebenszeichen zur Welt kommen, als Fehlgeburt bezeichnet.

Entweder stellt der Arzt im Rahmen einer Ultraschalluntersuchung fest, dass bei beim Kind keine Herzaktivität mehr zu sehen ist oder die Frau bemerkt die Geburt selbst. Anzeichen hierfür sind Unterleibsschmerzen (Wehen), Blutungen oder der Abgang von Fruchtwasser.

Warum? In den meisten Fällen finden sich keine Erklärungen dafür, dass das Kind nicht mehr lebt. Die Frauen trifft auf jeden Fall keine Schuld.

Suche dir Unterstützung. Egal ob die gute Freundin am Telefon, der Partner oder die Partnerin, Mutter oder Tante: Menschen, die da sind, zuhören, das Unvorstellbare mit aushalten sind ein großes Geschenk. Du bestimmst wer dir gut tut und wer dir helfen kann.

Du hast Zeit. In der Regel besteht keine medizinische Notwendigkeit schnell zu reagieren. Das Kind ist in deinem Bauch gut behütet und stellt für dich keine Gefahr dar. Du kannst also in Ruhe überlegen, wie es weitergehen soll. Wo und wie soll dein Kind geboren werden? Welche Art von Abschied wünscht du dir? Welche Erinnerungen möchtest du noch mit Kind im Bauch sammeln?

Kleine Stille Geburt. Ab der 15. Schwangerschaftswoche ist es nicht mehr möglich das Kind im Rahmen eines chirurgischen Eingriffs zu entfernen. Kinder ab der 15. Schwangerschaftswoche werden vaginal geboren. Du kannst entscheiden, ob du abwarten willst, bis dein Körper selbst die Geburt in Gang setzt oder ob mit Hilfe von Medikamenten die Geburtseinleitung erfolgt. Dabei kannst du die Klinik selbst wählen.

In den meisten Kliniken werden auch kleine stille Geburten im Kreißsaal durch Hebammen begleitet. Es gibt aber auch Geburtshäuser und Hausgeburtshebammen, die eine Begleitung anbieten. Du kannst wählen, wie du dir die Geburt vorstellst. Ab dem zweiten Trimester ist aus medizinischen Gründen eine Hausgeburt als Alleingeburt nicht angeraten.

Im Anschluss an die Geburt wird häufig zurückgebliebenes Gewebe aus der Gebärmutter in einer kurzen OP unter Vollnarkose entfernt.

In jedem Fall erfolgt nach einer gewissen Zeit eine abschließende Ultraschalluntersuchung bei deiner Frauenärztin. Bei Unsicherheiten und Unwohlsein solltest du Kontakt zu deiner behandelnden Ärztin aufnehmen.

Du kannst Abschied nehmen von deinem Kind. Höre auf deinen Bauch und dein Herz. Die Zeit nach der Geburt ist deine Zeit mit dem Kind! Nutze sie und schaffe Erinnerungen. Mache Fotos, Fuß- oder Handabdrücke. Kleide dein Kind ein oder wickle es in eine Decke oder ein Tuch. Nimm dir hierfür die Zeit, die du brauchst und lass dich auch durch die vorgegebene Abläufe bspw. in der Klinik nicht davon abhalten deinen persönlichen Abschied zu gestalten.

Eine kleine stille Geburt ist eine Geburt. Du bist Mutter! Egal in welcher Schwangerschaftswoche die Geburt stattfindet hast du einen Anspruch auf Hebammenbegleitung und Unterstützung sowohl während der Geburt als auch im Wochenbett. Diese Begleitung wird von den Krankenkassen bezahlt.

Trauer braucht Zeit. Nach einer Fehlgeburt besteht weder Anspruch auf Mutterschutz noch auf Mutterschaftsgeld. Es gibt aber die Möglichkeit einer Krankschreibung durch die behandelnde Ärztin. Die Dauer solltest du mit deiner Ärztin absprechen. Wenn aus gynäkologischer Perspektive die Krankschreibung nicht mehr gerechtfertigt ist, können der Hausarzt oder andere Fachärzte (bspw. Psychiater) bei anhaltender Trauer eine Krankschreibung ausstellen. Die Lohnfortzahlung endet wie bei anderen Erkrankungen nach 6 Wochen und wird dann durch Krankengeld. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nicht.

Sehr klein geborene Kinder werden bestattet. In allen Bundesländern gibt es ein Bestattungsrecht für die Eltern (in Bremen muss hier ein Ausnahmegenehmigung erteilt werden). Es gibt aber keine Bestattungspflicht. Das heißt die Eltern können wählen, ob das Kind bei einer Gemeinschaftsbestattung der Klinik beigesetzt wird oder ob sie es individuell bestatten lassen möchten. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit einem Bestatter notwendig und es können Kosten entstehen. Gemeinschaftsbestattungen sind in der Regel kostenlos und werden in regelmäßigen Abständen von Kliniken und den dort tätigen Seelsorgern durchgeführt.

Es besteht die Möglichkeit die Geburt durch ein Standesamt beurkunden zu lassen. Seit 2013 können Beurkundungen nach § 31 der Personenstandsverordnung auch für sehr frühe Geburten durch die Standesämter ausgestellt werden. Die Bescheinigung ähnelt einer Geburtsurkunde und dokumentiert damit die Geburt des Kindes im Familienstammbuch. Benötigt wird dafür eine Bescheinigung über die Fehlgeburt sowie ein Ausweisdokument der beantragenden Person. Viele Standesämter erstellen das Dokument kostenlos, es können aber auch geringe Gebühren anfallen. Es lohnt sich beim zuständigen Standesamt anzurufen und die genauen Konditionen zu erfragen. Häufig werden die Bescheinigungen dann auch zugeschickt.

 

Du suchst einen Wegbegleiter in dieser herausfordernden Situation? Nimm gerne Kontakt mit uns auf und wir finden gemeinsam heraus, wie wir dir helfen können.